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Unsere Tierwelt: Einreisebestimmungen
(Auszugsweise, Quelle: ADAC > Reiseservice > Länderinfo)

Einreisebestimmungen für Katze und Hund - Australien Einreisebestimmungen für Katze und Hund - Belgien Einreisebestimmungen für Katze und Hund - Dänemark Einreisebestimmungen für Katze und Hund - Deutschland Einreisebestimmungen für Katze und Hund - Estland Einreisebestimmungen für Katze und Hund - Finnland Einreisebestimmungen für Katze und Hund - Frankreich Einreisebestimmungen für Katze und Hund - Griechenland Einreisebestimmungen für Katze und Hund - Grossbritannien Einreisebestimmungen für Katze und Hund - Irland Einreisebestimmungen für Katze und Hund - Italien Einreisebestimmungen für Katze und Hund - Kroatien Einreisebestimmungen für Katze und Hund - Liechtenstein Einreisebestimmungen für Katze und Hund - Luxemburg Einreisebestimmungen für Katze und Hund - Malta
Einreisebestimmungen für Katze und Hund - Neuseeland
Einreisebestimmungen für Katze und Hund - Niederlande / Holland Einreisebestimmungen für Katze und Hund - Norwegen Einreisebestimmungen für Katze und Hund - Österreich Einreisebestimmungen für Katze und Hund - Polen Einreisebestimmungen für Katze und Hund - Portugal Einreisebestimmungen für Katze und Hund - Russland Einreisebestimmungen für Katze und Hund - Schweden Einreisebestimmungen für Katze und Hund - Schweiz Einreisebestimmungen für Katze und Hund - Spanien Einreisebestimmungen für Katze und Hund - Tschechische Republik / Tschechei Einreisebestimmungen für Katze und Hund - Türkei Einreisebestimmungen für Katze und Hund - Ukraine Einreisebestimmungen für Katze und Hund - Ungarn Einreisebestimmungen für Katze und Hund - USA Einreisebestimmungen für Katze und Hund - Zypern

Einreisebestimmungen für Katze und Hund - Australien Australien
Die Einfuhr von Hunden und Katzen ist mit einem erheblichen zeitlichen, organisatorischen und finanziellen Aufwand verbunden.
So sind u.a. eine Einfuhrerlaubnis des Australian Quarantine and Inspection Service (AQIS), die Identifizierung des Tieres durch einen Mikrochip, ein Bluttest und mehrere Impfungen erforderlich.
Nach der Ankunft müssen die Tiere mindestens 30 Tage in Quarantäne bleiben.
Informationen über alle Einzelheiten der Vorgehensweise enthält die AQIS-Internetseite: 
www.aqis.gov.au
 
Kampfhunde dürfen nicht eingeführt werden.
 

BeNeLux (Belgien - Niederlande - Luxemburg)
Ein EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21Tage vor Grenzübertritt) sowie einer Identitätskennung durch Mikrochip oder Tätowierung ist erforderlich.
 

Dänemark
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis.
Darin müssen die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder Tätowierung sowie eine gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21Tage vor Grenzübertritt) eingetragen sein.
Die Mitnahme der Hunderassen Pit-Bull-Terrier und Tosa, sowie einer Mischung aus beiden, ist verboten.

 
Deutschland
Bei der Wiedereinreise aus einem EU-Land sowie aus einigen Nicht-EU-Ländern (z.B.: Island, Kroatien, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, USA, Kanada, Australien, Japan, Neuseeland) genügt der EU-Heimtierausweis bzw. der Impfpass mit Tollwutimpfung.

Aus anderen Nicht-EU-Ländern muss mindestens 30 Tage nach der Impfung über eine Blutprobe der Tollwut-Antikörper bestimmt werden. Diese Tollwut-Antikörperbestimmung ist vor Abreise ins Drittland durchzuführen und im Heimtierausweis zu dokumentieren.
 

 
 
Eine amtstierärztliche Bescheinigung über die Einhaltung der genannten Bestimmungen wird benötigt.
Die Antikörperbestimmung braucht nicht wiederholt zu werden, wenn das Tier regelmäßig alle 12 Monate einer Wiederholungs-Impfung, gegen Tollwut unterzogen wird.
 
Kampfhunde:
Die Einfuhr für mindestens vier Hunderassen, nämlich Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier ist verboten.
 
Das Einfuhr- und Verbringungsverbot gilt nicht für:
- gefährliche Hunde, die von Personen mitgeführt werden, die sich bis zu vier Wochen in Deutschland aufhalten
- gefährliche Hunde aus dem in Deutschland zur Zeit vorhandenen Bestand, die aus dem Ausland wieder eingeführt/ verbracht werden
- Dienst- und Behindertenbegleithunde soweit die Hundehalter über die zur Überprüfung der Tiere erforderlichen Papiere verfügen (Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstestbescheinigung, sonstige Bescheinigungen des zuständigen Ordnungsamtes).
 
Das Bundesgesetz ergänzt die bereits geltenden Verordnungen der Bundesländer.
Mindestens für Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier und für Pitbullterrier besteht in den meisten Bundesländern gemäß Landesvorschriften Leinen- und Maulkorbzwang (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein).
Weitere Informationen erhalten Sie über die jeweiligen Innenministerien der Bundesländer.
 
Kleinere Haustiere, z.B. Goldhamster, unterliegen keinen Einfuhrformalitäten.
Über Tiere, die dem Artenschutzabkommen unterliegen, gibt der Zoll oder das Veterinäramt Auskunft.

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Estland
Im EU-Heimtierausweis müssen die Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung) und eine gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt) eingetragen sein.
 
Finnland
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung). Darin müssen eingetragen sein:
- gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mind. 21 Tage vor Grenzübertritt),
- maximal 30 Tage vor Einreise durchgeführte Behandlung gegen Bandwurm (Echinococcus) mit einem Mittel, das Praziquantel enthält. Nicht vorgeschrieben ist die Bandwurmbehandlung bei Direkteinreise aus Schweden oder Norwegen.

 
Frankreich
Im EU-Heimtierausweis müssen die Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung) und eine gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt) eingetragen sein.
 
Bei der Einreise mit Hund oder Katze über Nordafrika nach Frankreich müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden.
Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und muss vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigt werden.
 
Die Einfuhr von Tieren im privaten Reiseverkehr ist beschränkt auf fünf Tiere.
Tiere, die jünger als 3 Monate sind, dürfen nicht eingeführt werden.
 
Die Mitnahme von Kampfhunden der Rassen Staffordshire Terrier und American Staffordshire Terrier (sog. Pitbulls), Mastiff (sog. Boerbulls) und Hunde der Tosa-Rasse ist verboten, sofern sie nicht in einem vom Internationalen Hundeverband (www.fci.be/german) zugelassenen Stammbuch eingetragen sind.
 
Hunde dieser Rassen, sowie Schutz- und Wachhunde wie z.B. Rottweiler, müssen in der Öffentlichkeit einen Maulkorb tragen und von einem Volljährigen an der Leine geführt werden.

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Griechenland
Im EU-Heimtierausweis müssen die Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung) und eine gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt) eingetragen sein.
 
Bei der Einreise mit Hund oder Katze nach Griechenland über Nicht-EU-Länder (z.B. Mazedonien, Bulgarien und Türkei) müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden.
Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen.


Großbritannien (Achtung: 7 Monate Vorbereitungszeit!)
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis.
 
Außerdem können Tiere nur unter folgenden Voraussetzungen eingeführt werden:
- Ein Tierarzt muss einen Mikrochip einpflanzen und das Tier gegen Tollwut impfen.
- 30 Tage nach der Impfung ist eine Blutprobe zu entnehmen und zu testen, danach beginnt eine Wartezeit von 6 Monaten. Ein Amtstierarzt stellt darüber eine Tollwutimpfbescheinigung aus.
- 24-48 Stunden vor der Einreise muss das Tier auf Bandwürmer und Zecken behandelt werden, anschließend stellt der Tierarzt eine Bescheinigung darüber aus.
- Eine PETS-Tollwutantikörperbescheinigung muss vom Amtstierarzt ausgestellt werden.
 
Sind die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, benötigen Tiere eine Einfuhrgenehmigung und müssen 6 Monate in Quarantäne.
 
Kampfhunde dürfen nicht eingeführt werden.
Verbotene Rassen: Pitbull-Terriers, Japanese tosas, Dogo Argentinos, Fila Brazilieros.

 
Irland
(Achtung: 7 Monate Vorbereitungszeit!)
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis.
 
Außerdem nur unter folgenden Voraussetzungen können Tiere eingeführt werden:
 
- Ein Tierarzt muss einen Mikrochip einpflanzen und das Tier gegen Tollwut impfen.
- 30 Tage nach der Impfung ist eine Blutprobe zu entnehmen und zu testen (Auswertung nur in geprüften Laboren), danach beginnt eine Wartezeit von 6 Monaten.
- 24-48 Stunden vor der Einreise muss das Tier auf Bandwürmer und Zecken behandelt werden.
 
Sind die bisher genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, benötigen Tiere eine Einfuhrgenehmigung und müssen 6 Monate in Quarantäne.

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Italien
Ein EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21Tage vor Grenzübertritt) sowie einer Identitätskennung durch Mikrochip oder Tätowierung ist erforderlich.
 
Bei der Einreise mit Hund oder Katze nach Italien über Nicht-EU-Länder (z.B. Albanien, Nordafrika und Türkei) müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden.
Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen.
 
Maulkorb und Leine sind mitzuführen.
 
Kroatien
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung), Tollwutimpfung und tierärztlichem Gesundheitszeugnis (höchstens 4 Monate alt).
Handelt es sich um die erste Impfung, so ist zu beachten, dass sie nicht weniger als sechs Monate und nicht mehr als ein Jahr zurückliegt.
Jede weitere Impfung muss mindestens 15 Tage, darf aber nicht mehr als ein Jahr zurückliegen.
 
Bei der Einreise mit Hund oder Katze nach Kroatien aus Serbien und Montenegro sowie aus Bosnien und Herzegowina müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden.
Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen.
 
Hunde müssen an die Leine genommen werden, Kampfhunde zusätzlich einen Maulkorb tragen.
 
Liechtenstein
Der EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung (mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor Grenzübertritt) sowie einer Identitätskennung durch Mikrochip oder Tätowierung wird anerkannt.
Für nachweislich nachgeimpfte Tiere ist die Wartefrist von 30 Tagen nicht erforderlich.

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Malta
(Achtung: 7 Monate Vorbereitungszeit!)
Unter folgenden Voraussetzungen können Tiere eingeführt werden:
 
1. Ein Tierarzt muss einen Mikrochip einpflanzen und das Tier gegen Tollwut impfen.
2. 30 Tage nach der Impfung ist eine Blutprobe zu entnehmen und zu testen, danach beginnt eine Wartezeit von 6 Monaten. Ein Amtstierarzt stellt darüber eine Tollwutimpfbescheinigung aus.
3. 24-48 Stunden vor der Einreise muss das Tier auf Bandwürmer und Zecken behandelt werden, anschließend stellt der Tierarzt eine Bescheinigung darüber aus.
4. Eine PETS-Tollwutantikörperbescheinigung muss vom Amtstierarzt ausgestellt werden.
 
Ab 1.10.2004 wird nur noch der EU-Heimtierausweis akzeptiert.
 
Kampfhunde dürfen nicht eingeführt werden.
 
Neuseeland
Die Einfuhr lebender Tiere ist grundsätzlich verboten.
 
Norwegen
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (Mikrochip oder Tätowierung).
 
Darin müssen eingetragen sein:
- Gültige Tollwutimpfung (bei Erstimpfung mind. 21 Tage alt).
- Tollwut-Antikörpertest, durchgeführt frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der letzten Tollwut-Impfung. Bei einmal durchgeführtem Tollwut-Antikörpertest und anschließenden Tollwut-Auffrischungsimpfungen nach den Empfehlungen des Impfstoffherstellers sind weitere Tollwut-Antikörpertests nicht mehr erforderlich.
- Maximal 10 Tage vor Einreise durchgeführte Bandwurmbehandlung mit einem Mittel, das Praziquantel enthält (entfällt bei Einreise aus Schweden). Erneute Behandlung in Norwegen innerhalb von 7 Tagen nach der Einreise.
 
An der Grenze muss das Dokument dem Zoll vorgelegt werden.
 
Bei Einreise aus Russland ist eine Untersuchung des Tieres durch die Behörde erforderlich.
Deshalb ist die Ankunft 48 Stunden im voraus anzumelden.
 
Nicht erlaubt: Pit Bull Terrier, Tosa Inu, Dogo Argentino, Fila Brasiliero und Kreuzungen davon, bei Verwechslungsgefahr (z.B. American Steffordshire Terrier) Stammtafel mitführen; Bengalkatzen.
 
Für Hunde herrscht Leinenzwang. Kot muss vom Besitzer entfernt werden (Tüte und Schäufelchen mitnehmen).
 
Weitere Informationen: www.mattilsynet.no

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Österreich
Im EU-Heimtierausweis müssen die Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung) und eine gültige Tollwutimpfung (mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor Grenzübertritt) eingetragen sein.
 
Größere Hunde (Schulterhöhe ab 50 cm) müssen in der Öffentlichkeit an der Leine geführt werden.
Die Mitnahme eines Maulkorbs wird empfohlen.
 
Polen
Im EU-Heimtierausweis müssen die Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung) und eine gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt) eingetragen sein.
 
Bei der Einreise mit Hund oder Katze aus der Ukraine müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen.
 
Portugal
Im EU-Heimtierausweis müssen die Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung) und eine gültige Tollwutimpfung (mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor Grenzübertritt) eingetragen sein.
 
Russland
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung), Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt) und amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis (höchstens 10 Tage vor Einreise).
 
Tiere sind in Hotels generell nicht erlaubt.

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Schweden
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (Mikrochip oder Tätowierung).
 
Darin müssen eingetragen sein:
- Gültige Tollwutimpfung, durchgeführt entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers.
- Tollwut-Antikörpertest, durchgeführt frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der letzten Tollwut-Impfung. Bei einmal durchgeführtem Tollwut-Antikörpertest und anschließenden Tollwut-Auffrischungsimpfungen nach den Empfehlungen des Impfstoffherstellers sind weitere Tollwut-Antikörpertests nicht mehr erforderlich.
- Maximal 10 Tage vor Einreise durchgeführte Behandlung gegen Bandwurm (Echinococcus spp) mit einem Mittel, das Praziquantel enthält.
 
An der Grenze muss der EU-Heimtierausweis dem Zoll vorgelegt werden.
 
Bei Direkteinreise aus Norwegen genügt die Einhaltung der norwegischen Bestimmungen.
Hunde müssen vom 1. März bis 20. August an der Leine geführt werden.
 
Detaillierte Informationen erhalten sie auf den Internetseiten des Schwedisches Zentralamtes für Landwirtschaft, www.sjv.se 
(Anklicken: deutsches Flaggensymbol, Tiergesundheit, Ein- und Ausfuhr von lebenden Tieren.)

 
Schweiz
Der EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung (mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor Grenzübertritt) sowie einer Identitätskennung durch Mikrochip oder Tätowierung wird anerkannt.
Für nachweislich nachgeimpfte Tiere ist die Wartefrist von 30 Tagen nicht erforderlich.

 
Spanien
Im EU-Heimtierausweis müssen die Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung) und eine gültige Tollwutimpfung (mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor Grenzübertritt) eingetragen sein.
 
Bei der Einreise mit Hund oder Katze aus Nordafrika müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und muss vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigt werden.
 
Für in Spanien als potenziell gefährlich geltende Hunde (z.B. Pitbull Terrier, Rottweiler) besteht in der Öffentlichkeit Maulkorbpflicht und Leinenzwang.

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Tschechische Republik
Im EU-Heimtierausweis müssen die Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung) und eine gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt) eingetragen sein.
 
Türkei
Im EU-Heimtierausweis müssen eingetragen sein:
 
Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung), klinische Untersuchung (tierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als eine Woche vor der Einfuhr), für über drei Monate alte Tiere Impfungen gegen Tollwut, Parvovirose, Distember, Hepatitis und Leptospirose.
Die Impfungen müssen mindestens 15 Tage vor der Einfuhr erfolgt sein, und die Immunitätsdauer vorher eingetragener Impfungen darf nicht überschritten sein.
 
Bei der Einreise mit Hund oder Katze aus der Türkei in die Europäische Union müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden.
Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen.
 
Ukraine
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung), Tollwutimpfung (mindestens 30 Tage, höchstens 12 Monate vor der Einreise) und amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis (höchstens 10 Tage vor der Einreise).
 
Die Einfuhr von Tieren, die jünger als 3 Monate sind, ist verboten.
 
Bei der Einreise mit Hund oder Katze aus der Ukraine nach Polen, Ungarn, oder die Slowakei müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden.
Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen.

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Ungarn
Im EU-Heimtierausweis müssen die Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung) und eine gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt) eingetragen sein.
 
Bei der Einreise mit Hund oder Katze nach Ungarn über Nicht-EU-Länder (z.B. Ukraine, Serbien, Montenegro) müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden.
Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen.
 
Hunde müssen auf öffentlich zugänglichen Plätzen an der Leine geführt werden, in öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Maulkorb mitzuführen.
Ein Einfuhrverbot besteht für so genannte gefährliche Hunde oder Kampfhunde sowie der Mischlinge dieser Hunderassen.
Im Plattensee und im Velence-See ist das Baden von Hunden verboten, die Mitnahme in Strandbäder meist nicht erlaubt.
Informationen dazu bei den Gemeindeverwaltungen vor Ort.

 
USA
Im EU-Heimtierausweis müssen die Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung) und eine Tollwutimpfung (min. 30 Tage und max. 12 Monate vor Grenzübertritt) eingetragen sein.
Bei der Rückreise in ein EU-Land wird ein Tollwut-Antikörper-Nachweis verlangt (anhand einer Blutprobe, frühestens 30 Tage nach Impfung).
Außerdem benötigt wird eine Gesundheitsbescheinigung, aus der hervorgeht, dass Hund oder Katze keine auf den Menschen übertragbaren Krankheiten haben.
 
Für das tollwutfreie Hawaii (wie für Guam und Amerikanisch-Samoa) gelten 120 Tage Quarantäne.
 
Empfohlen wird ein aktuelles tierärztliches Gesundheitszeugnis, da es von vielen Fluglinien verlangt wird.
Das Tier wird zudem am Port of Entry (Einreiseort) untersucht.
 
Genaue Auskünfte - auch zur Einfuhr anderer Tiere:
 
USDA-APHIS Veterinary Services
National Center for Import and Export (NCIE), Unit 40
4700 River Rd., Riverdale, MD 20737
Tel. aus Dtld: 001 301 7 34 83 64, APHIS.Web 'at' aphis.usda.gov

 
Zypern
Ein EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung (mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor Grenzübertritt) sowie eine Identitätskennung durch Mikrochip oder Tätowierung sind erforderlich.
 
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