Eine
amtstierärztliche Bescheinigung über die Einhaltung der genannten
Bestimmungen wird benötigt.
Die Antikörperbestimmung braucht nicht
wiederholt zu werden, wenn das Tier regelmäßig alle 12 Monate einer
Wiederholungs-Impfung, gegen Tollwut unterzogen wird.
Kampfhunde:
Die Einfuhr für mindestens vier Hunderassen, nämlich
Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier,
Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier ist verboten.
Das Einfuhr- und Verbringungsverbot gilt nicht für:
- gefährliche Hunde, die von Personen mitgeführt werden, die sich
bis zu vier Wochen in Deutschland aufhalten
- gefährliche Hunde aus dem in Deutschland zur Zeit vorhandenen
Bestand, die aus dem Ausland wieder eingeführt/ verbracht werden
- Dienst- und Behindertenbegleithunde
soweit die Hundehalter über die zur Überprüfung der Tiere
erforderlichen Papiere verfügen (Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstestbescheinigung, sonstige Bescheinigungen des zuständigen
Ordnungsamtes).
Das Bundesgesetz ergänzt die bereits geltenden Verordnungen der
Bundesländer.
Mindestens für Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier
und für Pitbullterrier besteht in den meisten Bundesländern gemäß
Landesvorschriften Leinen- und Maulkorbzwang (Baden-Württemberg,
Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,
Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein).
Weitere Informationen erhalten Sie über die jeweiligen
Innenministerien der Bundesländer.
Kleinere Haustiere, z.B. Goldhamster, unterliegen keinen
Einfuhrformalitäten.
Über Tiere, die dem Artenschutzabkommen
unterliegen, gibt der Zoll oder das Veterinäramt Auskunft.
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Estland
Im EU-Heimtierausweis müssen die
Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung) und eine
gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor
Grenzübertritt) eingetragen sein.
Finnland
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis mit
Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung). Darin
müssen eingetragen sein:
- gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mind. 21 Tage vor
Grenzübertritt),
- maximal 30 Tage vor Einreise durchgeführte Behandlung gegen
Bandwurm (Echinococcus) mit einem Mittel, das Praziquantel
enthält.
Nicht vorgeschrieben ist die Bandwurmbehandlung bei Direkteinreise
aus Schweden oder Norwegen.
Frankreich
Im EU-Heimtierausweis müssen die Kennzeichnung
des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung) und eine gültige
Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt)
eingetragen sein.
Bei der Einreise mit Hund oder Katze über Nordafrika nach Frankreich
müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden.
Dies ist frühestens
30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und muss vom
Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigt werden.
Die Einfuhr von Tieren im privaten Reiseverkehr ist beschränkt auf
fünf Tiere.
Tiere, die jünger als 3 Monate sind, dürfen nicht
eingeführt werden.
Die Mitnahme von Kampfhunden der Rassen Staffordshire Terrier und
American Staffordshire Terrier (sog. Pitbulls), Mastiff (sog.
Boerbulls) und Hunde der Tosa-Rasse ist verboten, sofern sie nicht
in einem vom Internationalen Hundeverband (www.fci.be/german)
zugelassenen Stammbuch eingetragen sind.
Hunde dieser Rassen, sowie Schutz- und Wachhunde wie z.B.
Rottweiler, müssen in der Öffentlichkeit einen Maulkorb
tragen und
von einem Volljährigen an der Leine geführt werden.
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Griechenland
Im EU-Heimtierausweis
müssen die Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder
Tätowierung) und eine gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens
21 Tage vor Grenzübertritt) eingetragen sein.
Bei der Einreise mit Hund oder Katze nach Griechenland über
Nicht-EU-Länder (z.B. Mazedonien, Bulgarien und Türkei) müssen
Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden.
Dies ist frühestens 30 Tage
nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im
EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen.
Großbritannien
(Achtung: 7 Monate
Vorbereitungszeit!)
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis.
Außerdem können Tiere nur unter folgenden Voraussetzungen eingeführt
werden:
- Ein Tierarzt muss einen Mikrochip einpflanzen und das Tier gegen
Tollwut impfen.
- 30 Tage nach der Impfung ist eine Blutprobe zu entnehmen und zu
testen, danach beginnt eine Wartezeit von 6 Monaten. Ein
Amtstierarzt stellt darüber eine Tollwutimpfbescheinigung aus.
- 24-48 Stunden vor der Einreise muss das Tier auf Bandwürmer und
Zecken behandelt werden, anschließend stellt der Tierarzt eine
Bescheinigung darüber aus.
- Eine PETS-Tollwutantikörperbescheinigung muss vom Amtstierarzt
ausgestellt werden.
Sind die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, benötigen Tiere
eine Einfuhrgenehmigung und müssen 6 Monate in Quarantäne.
Kampfhunde dürfen nicht eingeführt werden.
Verbotene Rassen:
Pitbull-Terriers, Japanese tosas, Dogo Argentinos, Fila Brazilieros.
Irland
(Achtung: 7 Monate
Vorbereitungszeit!)
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis.
Außerdem nur unter folgenden Voraussetzungen können Tiere eingeführt
werden:
- Ein Tierarzt muss einen Mikrochip einpflanzen und das Tier gegen
Tollwut impfen.
- 30 Tage nach der Impfung ist eine Blutprobe zu entnehmen und zu
testen (Auswertung nur in geprüften Laboren), danach beginnt eine
Wartezeit von 6 Monaten.
- 24-48 Stunden vor der Einreise muss das Tier auf Bandwürmer und
Zecken behandelt werden.
Sind die bisher genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, benötigen
Tiere eine Einfuhrgenehmigung und müssen 6 Monate in Quarantäne.
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Italien
Ein EU-Heimtierausweis mit gültiger
Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21Tage vor Grenzübertritt)
sowie einer Identitätskennung durch Mikrochip oder Tätowierung ist
erforderlich.
Bei der Einreise mit Hund oder Katze nach Italien über
Nicht-EU-Länder (z.B. Albanien, Nordafrika und Türkei) müssen
Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden.
Dies ist frühestens 30 Tage
nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im
EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen.
Maulkorb und Leine sind mitzuführen.
Kroatien
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis mit
Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung),
Tollwutimpfung und tierärztlichem Gesundheitszeugnis (höchstens 4
Monate alt).
Handelt es sich um die erste Impfung, so ist zu beachten, dass sie
nicht weniger als sechs Monate und nicht mehr als ein Jahr
zurückliegt.
Jede weitere Impfung muss mindestens 15 Tage, darf aber
nicht mehr als ein Jahr zurückliegen.
Bei der Einreise mit Hund oder Katze nach Kroatien aus Serbien und
Montenegro sowie aus Bosnien und Herzegowina müssen
Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden.
Dies ist frühestens 30 Tage
nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im
EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen.
Hunde müssen an die Leine genommen werden, Kampfhunde zusätzlich
einen Maulkorb tragen.
Liechtenstein
Der EU-Heimtierausweis mit gültiger
Tollwutimpfung (mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor
Grenzübertritt) sowie einer Identitätskennung durch Mikrochip oder
Tätowierung wird anerkannt.
Für nachweislich nachgeimpfte Tiere ist
die Wartefrist von 30 Tagen nicht erforderlich.
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Malta
(Achtung: 7
Monate Vorbereitungszeit!)
Unter folgenden Voraussetzungen können Tiere
eingeführt werden:
1. Ein Tierarzt muss einen Mikrochip einpflanzen und das Tier gegen
Tollwut impfen.
2. 30 Tage nach der Impfung ist eine Blutprobe zu entnehmen und zu
testen, danach beginnt eine Wartezeit von 6 Monaten. Ein
Amtstierarzt stellt darüber eine Tollwutimpfbescheinigung aus.
3. 24-48 Stunden vor der Einreise muss das Tier auf Bandwürmer und
Zecken behandelt werden, anschließend stellt der Tierarzt eine
Bescheinigung darüber aus.
4. Eine PETS-Tollwutantikörperbescheinigung muss vom Amtstierarzt
ausgestellt werden.
Ab 1.10.2004 wird nur noch der EU-Heimtierausweis akzeptiert.
Kampfhunde dürfen nicht eingeführt werden.
Neuseeland
Die Einfuhr lebender Tiere ist grundsätzlich
verboten.
Norwegen
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis mit
Kennzeichnung des Tieres (Mikrochip oder Tätowierung).
Darin müssen
eingetragen sein:
- Gültige Tollwutimpfung (bei Erstimpfung mind. 21 Tage alt).
- Tollwut-Antikörpertest, durchgeführt frühestens 120 Tage und
spätestens 365 Tage nach der letzten Tollwut-Impfung. Bei einmal
durchgeführtem Tollwut-Antikörpertest und anschließenden
Tollwut-Auffrischungsimpfungen nach den Empfehlungen des
Impfstoffherstellers sind weitere Tollwut-Antikörpertests nicht mehr
erforderlich.
- Maximal 10 Tage vor Einreise durchgeführte Bandwurmbehandlung mit
einem Mittel, das Praziquantel enthält (entfällt bei Einreise aus
Schweden). Erneute Behandlung in Norwegen innerhalb von 7 Tagen nach
der Einreise.
An der Grenze muss das Dokument dem Zoll vorgelegt werden.
Bei Einreise aus Russland ist eine Untersuchung des Tieres durch die
Behörde erforderlich.
Deshalb ist die Ankunft 48 Stunden im voraus
anzumelden.
Nicht erlaubt: Pit Bull Terrier, Tosa Inu, Dogo Argentino, Fila
Brasiliero und Kreuzungen davon, bei Verwechslungsgefahr (z.B.
American Steffordshire Terrier) Stammtafel mitführen; Bengalkatzen.
Für Hunde herrscht Leinenzwang. Kot muss vom Besitzer entfernt
werden (Tüte und Schäufelchen mitnehmen).
Weitere Informationen: www.mattilsynet.no
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Österreich
Im EU-Heimtierausweis müssen die Kennzeichnung
des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung) und eine gültige
Tollwutimpfung (mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor
Grenzübertritt) eingetragen sein.
Größere Hunde (Schulterhöhe ab 50 cm) müssen in der Öffentlichkeit
an der Leine geführt werden.
Die Mitnahme eines Maulkorbs wird
empfohlen.
Polen
Im EU-Heimtierausweis müssen die
Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung) und eine
gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor
Grenzübertritt) eingetragen sein.
Bei der Einreise mit Hund oder Katze aus der Ukraine müssen
Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens
30 Tage
nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im
EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen.
Portugal
Im EU-Heimtierausweis müssen die Kennzeichnung
des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung) und eine gültige
Tollwutimpfung (mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor
Grenzübertritt) eingetragen sein.
Russland
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis mit
Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung),
Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor
Grenzübertritt) und amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis (höchstens
10 Tage vor Einreise).
Tiere sind in Hotels generell nicht erlaubt.
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Schweden
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis mit
Kennzeichnung des Tieres (Mikrochip oder Tätowierung).
Darin müssen
eingetragen sein:
- Gültige Tollwutimpfung, durchgeführt entsprechend den Empfehlungen
des Impfstoffherstellers.
- Tollwut-Antikörpertest, durchgeführt frühestens 120 Tage und
spätestens 365 Tage nach der letzten Tollwut-Impfung. Bei einmal
durchgeführtem Tollwut-Antikörpertest und anschließenden
Tollwut-Auffrischungsimpfungen nach den Empfehlungen des
Impfstoffherstellers sind weitere Tollwut-Antikörpertests nicht mehr
erforderlich.
- Maximal 10 Tage vor Einreise durchgeführte Behandlung gegen
Bandwurm (Echinococcus spp) mit einem Mittel, das Praziquantel
enthält.
An der Grenze muss der EU-Heimtierausweis dem Zoll vorgelegt werden.
Bei Direkteinreise aus Norwegen genügt die Einhaltung der
norwegischen Bestimmungen.
Hunde müssen vom 1. März bis 20. August an der Leine geführt werden.
Detaillierte Informationen erhalten sie auf den Internetseiten des
Schwedisches Zentralamtes für Landwirtschaft,
www.sjv.se
(Anklicken: deutsches
Flaggensymbol, Tiergesundheit, Ein- und Ausfuhr von lebenden Tieren.)
Schweiz
Der EU-Heimtierausweis mit gültiger
Tollwutimpfung (mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor
Grenzübertritt) sowie einer Identitätskennung durch Mikrochip oder
Tätowierung wird anerkannt.
Für nachweislich nachgeimpfte Tiere ist
die Wartefrist von 30 Tagen nicht erforderlich.
Spanien
Im EU-Heimtierausweis müssen die Kennzeichnung
des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung) und eine gültige
Tollwutimpfung (mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor
Grenzübertritt) eingetragen sein.
Bei der Einreise mit Hund oder Katze aus Nordafrika müssen
Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden. Dies ist frühestens 30 Tage
nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und muss vom
Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigt werden.
Für in Spanien als potenziell gefährlich geltende Hunde (z.B.
Pitbull Terrier, Rottweiler) besteht in der Öffentlichkeit
Maulkorbpflicht und Leinenzwang.
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Tschechische Republik
Im
EU-Heimtierausweis müssen die Kennzeichnung des Tieres (durch
Mikrochip oder Tätowierung) und eine gültige Tollwutimpfung
(Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt) eingetragen
sein.
Türkei
Im EU-Heimtierausweis müssen eingetragen sein:
Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung),
klinische Untersuchung (tierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht
älter als eine Woche vor der Einfuhr), für über drei Monate alte
Tiere Impfungen gegen Tollwut, Parvovirose, Distember, Hepatitis und
Leptospirose.
Die Impfungen müssen mindestens 15 Tage vor der
Einfuhr erfolgt sein, und die Immunitätsdauer vorher eingetragener
Impfungen darf nicht überschritten sein.
Bei der Einreise mit Hund oder Katze aus der Türkei in die
Europäische Union müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden.
Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer Blutprobe
möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen.
Ukraine
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis mit
Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung),
Tollwutimpfung (mindestens 30 Tage, höchstens 12 Monate vor der
Einreise) und amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis (höchstens 10
Tage vor der Einreise).
Die Einfuhr von Tieren, die jünger als 3 Monate sind, ist verboten.
Bei der Einreise mit Hund oder Katze aus der Ukraine nach Polen,
Ungarn, oder die Slowakei müssen Tollwut-Antikörper nachgewiesen
werden.
Dies ist frühestens 30 Tage nach der Impfung anhand einer
Blutprobe möglich und vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis
bestätigen
zu lassen.
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Ungarn
Im
EU-Heimtierausweis müssen die Kennzeichnung des Tieres (durch
Mikrochip oder Tätowierung) und eine gültige Tollwutimpfung
(Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt) eingetragen
sein.
Bei der Einreise mit Hund oder Katze nach Ungarn über
Nicht-EU-Länder (z.B. Ukraine, Serbien, Montenegro) müssen
Tollwut-Antikörper nachgewiesen werden.
Dies ist frühestens 30 Tage
nach der Impfung anhand einer Blutprobe möglich und vom Tierarzt im
EU-Heimtierausweis bestätigen zu lassen.
Hunde müssen auf öffentlich zugänglichen Plätzen an der Leine
geführt werden, in öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Maulkorb
mitzuführen.
Ein Einfuhrverbot besteht für so genannte gefährliche Hunde oder
Kampfhunde sowie der Mischlinge dieser Hunderassen.
Im Plattensee und im Velence-See ist das Baden von Hunden verboten,
die Mitnahme in Strandbäder meist nicht erlaubt.
Informationen dazu
bei den Gemeindeverwaltungen vor Ort.
USA
Im EU-Heimtierausweis müssen die Kennzeichnung
des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung) und eine
Tollwutimpfung (min. 30 Tage und max. 12 Monate vor Grenzübertritt)
eingetragen sein.
Bei der Rückreise in ein EU-Land wird ein
Tollwut-Antikörper-Nachweis verlangt (anhand einer Blutprobe,
frühestens 30 Tage nach Impfung).
Außerdem benötigt wird eine
Gesundheitsbescheinigung, aus der hervorgeht, dass Hund oder Katze
keine auf den Menschen übertragbaren Krankheiten haben.
Für das tollwutfreie Hawaii (wie für Guam und Amerikanisch-Samoa)
gelten 120 Tage Quarantäne.
Empfohlen wird ein aktuelles tierärztliches Gesundheitszeugnis, da
es von vielen Fluglinien verlangt wird.
Das Tier wird zudem am Port
of Entry (Einreiseort) untersucht.
Genaue Auskünfte - auch zur Einfuhr anderer Tiere:
USDA-APHIS Veterinary Services
National Center for Import and Export (NCIE), Unit 40
4700 River Rd., Riverdale, MD 20737
Tel. aus Dtld: 001 301 7 34 83 64, APHIS.Web 'at' aphis.usda.gov
Zypern
Ein EU-Heimtierausweis mit gültiger
Tollwutimpfung (mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor
Grenzübertritt) sowie eine Identitätskennung durch Mikrochip oder
Tätowierung sind erforderlich.
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